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Projekt-Nr. 07: StudienFund
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Projekt-Nr. 08: Kinderheim "Haus Friede" in Wiang Pa Pao/Thailand
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Projekt-Nr. 09: Lehrwerkstatt in Ruanda: Rubengera Technical School (RTSS)
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Projekt-Nr. 11: Partnerschaft Krankenhaus Kibogora in Ruanda
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Projekt-Nr. 12: Unterstützung der Arbeit mit Kindern der Irmandade Evangélica Betânia in Brasilien
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Wichtige Hinweise

Mit der DGD-Förder-Stiftung können Sie alle zum DGD-Netzwerk gehörenden Einrichtungen auf besonders vorteilhafte Art nachhaltig unterstützen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Spenden an die Förderstiftung werden steuerlich mit der Höchstgrenze von 20 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte berücksichtigt. Auch eine zweckgebundene Zuwendung ist natürlich möglich.
  • Wenn Sie sich für eine Zuwendung zur Erhöhung des Vermögensstocks (Zustiftung) entscheiden, wird Ihr Vermögen langfristig angelegt und bleibt erhalten. Nur die erwirtschafteten Zinsen werden im Sinne der Förder-Stiftung verwendet.
  • Seit 2007 gilt eine 10-jährige Abschreibungsmöglichkeit, der Höchstbetrag ist von 307.000 auf eine Million Euro angestiegen.
  • Sie können sich dafür entscheiden, einen Teil Ihres Erbes zu stiften. Dieser Teil wird dann rückwirkend von der Erbschaftssteuer freigestellt.
  • Sie können in Ihrem Testament eine Stiftung verfügen (die ebenfalls von der Erbschaftssteuer freigestellt wird).